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Das K Wort - Diagnose Krebs
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Beruf

Neustart im Beruf nach der Krebstherapie

Du hast die akute Krebstherapie hinter dir – und fragst dich, wie es jetzt beruflich weitergehen kann? Neue Nachsorge-Konzepte, Forschung und konkrete Unterstützungsangebote helfen dir, deinen eigenen Weg zurück in den Job zu finden.

Nach einer Krebserkrankung fängt für viele ein neues Kapitel, wenn nicht sogar ein neues Leben an. Neben zahlreichen anderen Entscheidungen überlegst du vielleicht auch, wie du nach der akuten Therapie im Job wieder Fuß fassen kannst. Die gute Nachricht: Die Bundesregierung hat erkannt, wie wichtig eine verlässliche und gut koordinierte Nachsorge bei Krebs ist. Im Rahmen der Nationalen Dekade gegen Krebs werden derzeit innovative Forschungsprojekte gefördert, um genau diesen Übergang zu erleichtern.

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Langzeitüberleben bei Krebs: Warum Unterstützung wichtig ist

In Deutschland gibt es derzeit rund 4,5 bis 5 Millionen Menschen, die mit oder nach einer Krebserkrankung leben – und ihre Zahl nimmt weiter zu. Durch bessere Behandlungen und neue Medikamente konnte in den letzten Jahren auch das Risiko für Rückfälle gesenkt werden. Gleichzeitig zeigt sich: Je länger Menschen nach der akuten Krebserkrankung leben, desto häufiger treten Spätfolgen auf. Dazu gehören zum Beispiel mögliche Beschwerden wie zum Beispiel Fatigue oder Herz-Kreislauf-Probleme nach Therapien wie Bestrahlung, Chemo- oder Immuntherapie.1

Forschung für dich: Individuelle Betreuung nach Krebs

Die Forschungsprojekte richten sich an Menschen, die den Krebs überleben („Cancer Survivors“) mit Krebsdiagnosen vor mehr als fünf Jahren, die mit körperlichen, psychischen oder sozialen Spätfolgen leben, sowie Menschen mit akuten oder langfristigen Herausforderungen durch Krebstherapien. Dabei geht es nicht nur um medizinische Fragen, sondern auch um dich, deinen Alltag – und dein Berufsleben.

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Nachsorge individueller, digitaler und lebensnäher zu gestalten: mit besserer Aufklärung zu Spätfolgen, umfassender Beratung, digitalen Tools für Monitoring und Selbstmanagement sowie mehr Unterstützung im Übergang zurück in den Job. Das bedeutet für dich: mehr Sicherheit, mehr Klarheit und bessere Chancen, deinen Weg in den Beruf selbstbestimmt zu gestalten.

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Deine Möglichkeiten für den beruflichen Wiedereinstieg

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Dein Recht auf Unterstützung

Warst du insgesamt mehr als sechs Wochen krankgeschrieben? Dann ist dein Betrieb verpflichtet, dir ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das BEM ist ein strukturiertes Gesprächs- und Unterstützungsangebot. Ziel ist es, gemeinsam zu klären, wie du langfristig gesund arbeiten und wie dein Arbeitsplatz an deine Situation angepasst werden kann. 

Dabei sind folgende Maßnahmen möglich: 

  • Anpassungen deines Arbeitsplatzes
  • Reduzierte Stunden oder andere Arbeitszeiten
  • Technische Hilfen oder ergonomische Ausstattung
  • Unterstützung durch Reha-Maßnahmen oder psychologische Beratung 

Das BEM ist vertraulich und freiwillig. Wenn dein Arbeitgeber dir kein Angebot macht, kannst du dich an deine Krankenkasse wenden oder deine Hausärztin oder deinen Hausarzt bitten, eine Beteiligung der Personalabteilung anzustoßen.3

Trainerin und Patient im Gym
Rehamaßnahmen können helfen, deine Berufsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.
© Lumina / Stocksy

Wiedereingliederung: In deinem Tempo zurück in den Job

Nach einer Krebserkrankung bist du vielleicht noch nicht voll belastbar – und das ist völlig in Ordnung. Die sogenannte stufenweise Wiedereingliederung, auch bekannt als „Hamburger Modell“, hilft dir dabei, langsam und Schritt für Schritt wieder in deinen Arbeitsalltag zurückzukehren. Dabei wird deine Arbeitszeit individuell angepasst und nach und nach gesteigert – ganz so, wie es deine Kraft zulässt.4  

Das Modell wird gemeinsam mit deiner Ärztin oder deinem Arzt, dem Arbeitgeber und eventuell dem Betriebsrat geplant und kann bis zu sechs Monate dauern. Während der Wiedereingliederung bekommst du weiter Krankengeld von der Krankenkasse. Auch wenn du vielleicht Arbeitslosengeld bekommst, kannst du diese Wiedereingliederung machen – dann bekommst du Geld von der Arbeitsagentur. Voraussetzung ist, dass du weiterhin krankgeschrieben bist, aber bereits in begrenztem Umfang wieder arbeitest.4 

Wichtig zu wissen: Dem Wiedereingliederungsplan müssen Betrieb und Krankenkasse zustimmen. Du kannst den Plan jederzeit anpassen oder abbrechen, wenn es dir zu viel wird.4 Dein Wohlbefinden steht hier im Mittelpunkt. 

Zwei Frauen im Gespräch
Welche Unterstützungsmaßnahmen beansprucht werden, vereinbaren alle Beteiligten gemeinsam mit dem:der Betroffenen individuell.
© BONNINSTUDIO / Stocksy

Teilhabe am Arbeitsleben: Neue Perspektiven für dich

Wenn du aufgrund deiner Krebserkrankung nicht mehr wie früher arbeiten kannst, gibt es sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Sie sollen dir ermöglichen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen wieder zu arbeiten oder dich beruflich neu zu orientieren. 

Dazu zählen zum Beispiel: 

  • Umschulungen oder berufliche Weiterbildungen
  • Arbeitsplatzanpassungen oder technische Hilfsmittel
  • Arbeitsassistenz und Mobilitätshilfen
  • Beratung durch Reha-Träger, Fachberatende oder die Agentur für Arbeit 

Die Deutsche Rentenversicherung ist in vielen Fällen dein erster Ansprechpunkt für einen Antrag auf LTA. Auch die Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaften können zuständig sein.5

Um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten, ist es wichtig, gut zu dokumentieren – und damit belegen zu können – worin etwaige Einschränkungen oder besondere Herausforderungen bestehen.

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Finanzielle Sicherheit nach der akuten Therapie

Nach einer längeren Krankheitsphase kann sich auch finanziell für dich einiges verändern. Deshalb gibt es Hilfen, die dich auffangen können: 

  • Übergangsgeld: Wird oft im Anschluss an eine medizinische Reha gezahlt, wenn du danach noch nicht wieder arbeitsfähig bist. Es liegt bei etwa 68 – 75 Prozent deines letzten Nettogehalts und wird in der Regel bis zu 26 Wochen gewährt – bis die stufenweise Wiedereingliederung beendet ist.6
  • Krankengeld: bis zu 72 Wochen lang, wenn du weiterhin arbeitsunfähig bist.7
  • Unterstützung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter: Zum Beispiel in Form von Weiterbildung, Bewerbungshilfe oder Arbeitslosengeld I oder II.8
  • Härtefonds der Deutschen Krebshilfe: Einmalzahlungen bei finanziellen Notlagen durch die Erkrankung. 

Tipp: Lass dich frühzeitig beraten, zum Beispiel beim Sozialdienst deiner Klinik oder durch eine Krebsberatungsstelle.

Wann ist ein Antrag auf Schwerbehinderung bei Krebs sinnvoll?

Menschen mit Krebs können einen Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt beantragen. Dort wird auf Basis der medizinischen Befunde über den Grad der Behinderung (GdB) entschieden. Für die Antragstellung zählen nicht nur die Grunderkrankung, also Krebs, sondern auch dauerhafte Funktionseinschränkungen wie Bewegungs- oder Lymphabflussstörungen.9 

Der Schwerbehindertenausweis gilt im Falle eines festgestellten Grads der Behinderung (GdB) von 50 oder einer Gleichstellung (GdB von mindestens 30) in der Regel für fünf Jahre und bietet im Einzelfall Nachteilsausgleiche wie zum Beispiel:  

  • erhöhten Kündigungsschutz
  • zusätzliche Urlaubstage
  • Steuererleichterungen
  • Sondertarife für Busse und Bahnen, Museen und Schwimmbäder
  • Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren.9 

Ob es sich in deinem Fall lohnt, den Antrag zu stellen, besprichst du am besten mit deinem Behandlungsteam, dem Sozialdienst der Klinik oder einer regionalen Krebsberatungsstelle.

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Kündigungsschutz für Menschen mit Krebs: Kenne deine Rechte

Nach einer langen Krankheit beschäftigt viele die Sorge, ob sie gekündigt werden können. Hier die wichtigsten Infos zum rechtlichen Schutz im Arbeitsverhältnis: 

  • Wenn du einen Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50) hast oder gleichgestellt bist, genießt du einen besonderen Kündigungsschutz. Die Voraussetzung ist, dass dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Eine Kündigung ist dann nur mit Zustimmung des Integrationsamts möglich.9
  • Auch ohne Schwerbehinderung gilt in Betrieben ab 10 Mitarbeitenden das Kündigungsschutzgesetz. Dein Arbeitgeber braucht dann triftige, rechtlich stichhaltige Gründe.9
  • Nimm das BEM-Angebot in Anspruch, denn: Lehnst du es ab, kann das arbeitsrechtlich gegen dich verwendet werden. 

Sprich am besten mit einer Beratungsstelle, wenn du unsicher bist. Deine Rechte zu kennen, gibt dir mehr Sicherheit.

Computer auf Schreibtisch mit Blumen
Gesetzliche Vorschriften regeln den Schutz der Interessen von Betroffenen sowie Arbeitgeber:innen, um Arbeitsplätze erhalten zu können.
© Nick Morrison / Unsplash
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Fazit: Du bestimmst mit, wie schnell oder langsam deine Eingliederung gehen wird

Die Zeit nach der Therapie ist herausfordernd, aber auch voller neuer Chancen. Ob du schrittweise zurückkehrst, deinen Beruf anpasst oder ganz neue Wege gehst: Es gibt Unterstützung auf vielen Ebenen – rechtlich, finanziell, medizinisch und menschlich. 

Nutze die Angebote, die zu dir und deinem Alltag passen. Du bestimmst den Weg und das Tempo mit, mit dem du dich wieder im Arbeitsalltag einfindest.

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Häufige Fragen zum Wiedereinstieg nach Krebs

Was ist die stufenweise Wiedereingliederung? 

Damit kannst du nach der Therapie schrittweise wieder in den Job einsteigen – mit individuell angepasster Arbeitszeit. Währenddessen bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse. 

Welche finanziellen Hilfen gibt es? 

Je nach Lage kannst du Übergangsgeld, Krankengeld, Grundsicherung oder Unterstützung aus dem Härtefonds der Deutschen Krebshilfe erhalten. 

Habe ich nach der Erkrankung besonderen Kündigungsschutz? 

Ja – mit Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellung gilt ein besonderer Schutz. Auch das Kündigungsschutzgesetz kann greifen. 

Wo bekomme ich Beratung? 

Bei der Rentenversicherung, der Arbeitsagentur, dem Sozialdienst deiner Klinik oder einer Krebsberatungsstelle.

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Hilfreiche Links und Adressen

Nützliche Adressen
Deutsche Krebsgesellschaft e. V.

Informationen zu zertifizierten Krebszentren, Entwicklung von Behandlungsleitlinien, sowie breites Informationsangebot.

https://www.krebsgesellschaft.de/deutsche-krebsgesellschaft/zertifizierung.html
Deutsche Krebshilfe

Nach dem Motto „Helfen. Forschen. Informieren.“ fördert die gemeinnützige Organisation Projekte rund um Krebs. Hier findest du Informationen und Selbsthilfegruppen vor Ort.  0800 / 80 70 88 77 (kostenfrei)

www.krebshilfe.de
Deutsche Rentenversicherung

Infos, Formulare und Beratung rund um Alters- und Erwerbsminderungsrente.

www.deutsche-rentenversicherung.de
BIH – Bundesarbeitsgemeinschaft  der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft mit dem Ziel, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu sichern und zu fördern.

www.integrationsaemter.de
Service des Bundesministeriums für  Arbeit und Soziales

Wegweiser rund um Rehabilitation und Teilhabe

Rehabilitation und Teilhabe – BMAS

Inhaltlich geprüft: M-DE-00029869

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