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Sicheres Netz: Leistungen der Pflegeversicherung bei Krebs

Eine Krebserkrankung und die Anforderungen der Therapie zu bewältigen, kann sehr viel Kraft kosten. Der Alltag mit seinen vielfältigen Aufgaben ist dann noch eine zusätzliche Belastung: Um das alles bewältigen zu können, steht dir die Pflegeversicherung zur Seite. Welche Leistungen bietet sie und wie werden sie beantragt?

Eine Krebsbehandlung kann so anstrengend sein, dass es unmöglich scheint, die alltäglichen Dinge zu erledigen. Dann kann es schwierig werden, sich selbst zu versorgen und das Leben zuhause im Griff zu behalten. Das gilt ganz besonders für alleinlebende und ältere Menschen. Wenn du nicht auf die Familie oder ein tragfähiges soziales Netz zurückgreifen kannst, ist professionelle Hilfe gefragt – und steht dir sogar zu. Diese Unterstützung gewährt die Pflegeversicherung. Um die Leistungen beziehen zu können, müssen allerdings drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Du bist gesetzlich krankenversichert. Bei Privatversicherten gelten die im Vertrag vereinbarten Bedingungen. 

  2. Du erfüllst die nötige Vorversicherungszeit

  3. Du bist auf zusätzliche Pflege angewiesen.

Ob dies zutrifft, entscheidet die Versicherung auf Basis eines medizinischen Gutachtens. Doch auch wer privat krankenversichert ist, hat Anspruch auf Pflegeleistungen, wenn in eine private Pflegeversicherung eingezahlt wird. 

In Deutschland gibt es einen Anspruch auf kostenlose professionelle Beratung zur Pflege. Er gilt für alle, die Pflegeleistungen beantragen wollen oder bereits erhalten.  

Die Angebote zur Unterstützung sind dabei an deine individuellen Bedürfnisse angepasst.1

Wusstest du, dass es für Menschen mit einer chronischen Krankheit ein persönliches Budget gibt – also eine individuelle Summe, die sie selbstbestimmt für Teilhabeleistungen ausgeben können? Mehr dazu erfährst du hier. 

Die Vorversicherungszeiten sind erfüllt, wenn du in den zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre lang in der Pflegeversicherung versichert warst. Zudem muss die Pflegebedürftigkeit mindestens sechs Monate lang bestehen und vom Gesetzgeber festgestellt werden.2 
 

Wer gilt als pflegebedürftig bei Krebs?

Die Kriterien für die Pflegebedürftigkeit sind klar definiert. Das Gesetz formuliert es so: „Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.“ Übersetzt man die Juristensprache, heißt das: Pflegebedürftig ist, wer gesundheitliche Einschränkungen hat, sodass die Aufgaben des Alltags Hilfe von anderen Menschen notwendig machen. Wie stark diese Einschränkungen und damit der Grad der Pflegebedürftigkeit sind, wird mithilfe eines medizinischen Gutachtens ermittelt. Dieses erstellt meist der Medizinische Dienst (MDK) der Krankenkassen oder ein unabhängiger, anerkannter Gutachter.

Wie wird die Pflegebedürftigkeit geprüft?

Bei der Begutachtung wird geprüft, wie selbstständig du im Alltag leben kannst. Dabei stehen sechs Lebensbereiche im Fokus: 

  • Mobilität, zum Beispiel die Fähigkeit, im Bett die Liegeposition zu wechseln 

  • Geistige und kommunikative Fähigkeiten, zum Beispiel die Fähigkeit, Angehörige zu erkennen oder sich örtlich und zeitlich zu orientieren 

  • Verhalten, zum Beispielnächtliche Unruhe, verbale Aggression als auch möglicherweise das Zerstören von Gegenständen 

  • Alltägliche Selbstversorgung, zum Beispiel Waschen, Duschen, Baden, An- und Auskleiden, Essen sowie ausreichendes Trinken 

  • Medizinische Selbstversorgung, zum Beispiel Medikamenteneinnahme, Injektionen, Verbandswechsel oder Wundversorgung 

  • Alltagsleben und soziale Kontakte, zum Beispiel Einhalten eines Schlafrhythmus, Gestaltung der Tagesstruktur, Beschäftigung.

Für jeden Bereich wird anhand von festgelegten Kriterien und Fragen anhand eines Punktesystems dokumentiert, welchen Aufwand deine Pflege bedeutet. Die Gesamtpunktzahlen in den sechs Lebensbereichen gehen – unterschiedlich stark gewichtet – in das Gesamtergebnis ein. Dieses entscheidet darüber, welchen Pflegegrad du erhältst. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade

Gibt das Gesamtergebnis des Gutachtens grünes Licht, besteht Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Nach dem ermittelten Pflegegrad richtet sich die Höhe der Leistungen. Bei Pflegegrad eins (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) entsprechend weniger Unterstützung, wer umfangreichere Hilfe benötigt, erhält höhere Leistungen. Doch auch bei geringfügigen Einschränkungen ist es bereits möglich, Unterstützung zu erhalten – sei es Hilfe im Haushalt, bei Behördengängen, medizinischen Leistungen und vielem mehr. 

Übrigens: der Antrag auf Pflege, beziehungsweise auf Feststellung des Pflegegrads, ist bei der Pflegekasse zu stellen, die deiner Krankenkasse angegliedert ist. Wer sich in stationärer Behandlung befindet, kann Hilfe bei der Antragsstellung durch den Sozialdienst der jeweiligen Klinik erhalten.  

Inhaltlich geprüft: M-DE-00015200

Quellen

¹ https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick.html, zuletzt abgerufen am 10.01.2023 

² https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/ratgeber-pflege.html, zuletzt abgerufen am 10.01.2023

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