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Finanziell selbstbestimmt bis ins hohe Alter bei Krebs

Wusstest du, dass es für Menschen mit Behinderung oder einer chronischen Krankheit ein Persönliches Budget gibt – also eine individuelle Summe, die sie selbstbestimmt für Teilhabeleistungen ausgeben können? Ob du Anspruch darauf hast, wieviel und von wem du es bekommst und wie du es beantragen kannst – all das erfährst du hier.

Stell dir vor, du hast die Wahl: Entweder erhältst du bestimmte Sach- und Dienstleistungen oder eine Geldsumme, mit der du selbst bestimmen kannst, was du in Anspruch nehmen möchtest. Welche Variante gefällt dir besser? Die meisten werden sich wohl für die zweite Möglichkeit entscheiden, denn jeder hat seine eigenen persönlichen Bedürfnisse und Wünsche. Selbst bestimmen zu können, kann auch dein Selbstbewusstsein stärken.

Darum wurde zum 1. Juli 2001 mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) das Persönliche Budget eingeführt. Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit auch einen Rechtsanspruch darauf. Sie haben also die Möglichkeit, ihre Leistungen zur Teilhabe selbst „einzukaufen“, also für sich individuell zu entscheiden, welche Hilfen sie wann, wie und durch wen in Anspruch nehmen.

Wer hat Anspruch auf das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget steht auch Krebspatienten mit gesundheitlich bedingten Einschränkungen zur Verfügung. Dieser Anspruch auf Leistungen besteht dabei unabhängig davon, wie schwer die jeweilige Erkrankung ist.

Wie hoch ist das Persönliche Budget?

Das hängt ganz vom individuellen Fall ab – denn jeder Mensch hat seine eigenen Ansprüche und Bedürfnisse. Jede Krankheit ist eben anders. Es lässt sich nicht pauschal sagen, wieviel Budget im Monat passend wäre. Daher wird jeder Fall für sich sorgfältig geprüft. Im Durchschnitt liegt die Summe des Persönlichen Budgets zwischen 200 und 800 Euro im Monat.

Wofür kann das Persönliche Budget eingesetzt werden?

Du kannst sowohl Sach- als auch Dienstleistungen aus den folgenden Bereichen in Anspruch nehmen:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Leistungen der Krankenbehandlung
  • Leistungen für Wohnen und Haushalt
  • Hilfe zur Pflege

Was das konkret bedeutet?

Das hängt immer vom individuellen Fall ab. Beispiele für Leistungen sind: eine persönliche 24-Stunden-Assistenz, Schulbegleitung, Unterstützung im Haushalt, Betreutes Wohnen, Pflegehilfsmittel, technische Arbeitshilfen, Reha-Leistungen und vieles mehr.

Wie erhalte ich das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget wird üblicherweise am Monatsanfang ausgezahlt und mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten gewährt. Eine Ausnahme sind Leistungen der Pflegeversicherung, die als Gutscheine ausgegeben werden: Diese lassen sich nur bei Pflegediensten einlösen, die einen Versorgungsvertrag mit der jeweiligen Pflegekasse haben, also von dieser anerkannt sind.

Wer zahlt das Persönliche Budget und bei wem beantrage ich es?

Das Persönliche Budget wird von dem Träger ausbezahlt, bei dem du es auch beantragst. Du kannst den Antrag entweder bei einem Rehabilitationsträger oder bei den folgenden Leistungsträgern stellen:

  • Krankenkasse
  • Pflegekasse (bei gesetzlich Versicherten der Krankenkasse angegliedert)
  • Rentenversicherungsträger
  • Unfallversicherungsträger
  • Träger der Alterssicherung der Landwirte
  • Jugendhilfeträger
  • Sozialhilfeträger
  • Integrationsamt
  • Bundesagentur für Arbeit
Weiterführende Informationen:
einfach-teilhaben.de

Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

www.einfach-teilhaben.de
Pflege-Deutschland.de

Ins Leben gerufen vom Verein für soziales Leben e. V.

www.pflege-deutschland.de
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Viele Informationen zu Teilhabe und Inklusion

https://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Persoenliches-Budget/persoenliches-budget.html
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)

Alles zum Thema Rehabilitation

https://www.bar-frankfurt.de/

Quellen

¹ N. Bauschert, M. Welp, C. Vetter, Hilfen für Arbeitnehmer in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (Broschürenreihe Den Alltag trotz Krebs bewältigen), Herausgeber: Roche Pharma AG, © WORTREICH GIK mbH, 15. Auflage 2018.

² https://www.pflege-durch-angehoerige.de/pflegegrade-pflegeleistungen/persoenliches-budget, zuletzt abgerufen am 11.12.2020

³ https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a722-pers-budget-normalesprache.pdf?__blob=publicationFile, zuletzt abgerufen am 11.12.2020

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