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Tipps für die Urlaubsplanung mit Krebs

Egal, ob Strand- oder Wanderurlaub, ob Städtetrip oder Kreuzfahrt: Mit einer Krebserkrankung ist Reisen kein Tabu. Eine gute Vorbereitung ist dabei besonders wichtig. Unsere Tipps und eine Checkliste verraten dir, was du im Vorfeld organisieren kannst.

Du willst einfach mal raus, abschalten und neue Kraft tanken? Du willst Urlaub machen? Dann pack die Koffer. Denn auch mit einer Krebserkrankung kannst du in der Regel verreisen. Es kann hilfreich sein, dich vorher nicht nur im Reisebüro und auf den entsprechenden Plattformen im Netz inspirieren zu lassen, sondern auch mit deiner Onkologin oder deinem Onkologen zu sprechen. Sie oder er kann einschätzen, wie reisefit du bist, dir entsprechende Tipps geben und eventuell notwendige Vorbereitungen treffen.

Welches Reiseziel kommt infrage?

Überlege im Vorfeld genau, worauf du Lust hast und welche Art von Reise du machen möchtest. Einfach nur am Meer entspannen oder in den Bergen wandern? Kannst du dir vorstellen, einen Langstreckenflug zu machen oder möchtest du lieber in der näheren Umgebung bleiben? Doch nicht nur die persönlichen Präferenzen und die körperliche Fitness spielen bei der Entscheidung eine Rolle.

Mancher Urlaubswunsch ist vielleicht gar nicht realisierbar, weil dein Immunsystem aufgrund deiner Erkrankung oder Therapie angeschlagen ist. Dann sind Gebiete mit erhöhter Infektionsgefahr wie zum Beispiel tropische Länder eventuell ausgeschlossen, wenn kein ausreichender Impfschutz möglich ist. Achte nicht nur auf deinen Körper, sondern kläre Reisepläne unbedingt auch mit deinem Behandlungsteam ab.

Zusammenfassung

Checkliste für deine Urlaubsplanung bei Krebs1:

  • Überlege, welches Reiseziel und welche Reisedauer machbar ist. Lange Anreisewege können anstrengend sein.
  • Lass dir die Reisetauglichkeit bestätigen – am besten in schriftlicher Form und frage nach, ob du therapiebedingt gegebenenfalls besonders empfindlich gegenüber Sonne oder Hitze bist.
  • Informiere dich, ob du bestimmte Impfungen benötigst.
  • Überlege, welche Medikamente du mitnehmen musst und welche zur zusätzlichen Sicherheit mitgenommen werden können.
  • Finde heraus, welche Zollbestimmungen für deine Medikamente gelten.
  • Frag bei deiner Krankenkasse nach den Versicherungskonditionen für Reisen ins Ausland. Gegebenenfalls kann eine zusätzliche Reisekrankenversicherung sinnvoll sein.
  • Sammle Informationen über die medizinische Versorgung vor Ort. Für den Fall des Falles kann es hilfreich sein, die Kontaktdaten deines Ärzteteams und der Krankenversicherung sowie ein Dokument mit Diagnose und Therapie mit sich zu führen.
  • Kennst du den Europäischen Notfallausweis? Auch dieser gehört unbedingt ins Reisegepäck von Krebspatienten. Hier sind alle wichtigen medizinischen Informationen wie Blutgruppe, chronische Erkrankungen oder Name und Dosierung einzunehmender Medikamente übersichtlich in neun Sprachen aufgeführt.

Kann ich mich während der Krebstherapie impfen lassen?

Je nach Reiseland benötigst du eventuell spezielle Impfungen, daher gehört zur medizinischen Urlaubsvorbereitung unbedingt der Check des Impfschutzes. Vor allem, wenn du gerade eine Chemotherapie erhältst oder die Chemo- bzw. Strahlentherapie erst vor Kurzem abgeschlossen wurde, kann das Infektionsrisiko erhöht sein.

Die Ärztin oder der Arzt kann checken, welche Impfungen für dein Reiseziel empfohlen werden und den Impfschutz entsprechend anpassen. Es kann aber auch sein, dass eine eigentlich nötige Impfung gerade nicht möglich ist. Dann sollte man einen alternativen Urlaubsort überlegen.

Was gehört in meine Reiseapotheke?

Stichwort Medikamente: Auch hier besprichst du am besten mit deinem Behandlungsteam, welche Medikamente du in welcher Menge mitnehmen musst. Wichtig ist auch zu wissen, ob die Arzneimittel Hitze, Kälte oder Feuchtigkeit vertragen, ob es im Reiseland vergleichbare Mittel gibt, auf die du bei Bedarf zurückgreifen kannst oder ob du durch die Medikamente empfindlicher auf die Sonne reagieren könntest.

Wenn du Medikamente einnehmen musst, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, stellt dein Ärzteteam eine entsprechende Bescheinigung aus. Für sie gelten nämlich besondere Einfuhrbedingungen. Ansonsten gilt für die Mitnahme von Medikamenten vor allem bei Flugreisen: Sie und alle dazugehörigen Beipackzettel gehören ins Handgepäck. Das senkt die Gefahr, dass sie beim Transport verloren gehen. Um ganz sicherzugehen, können die Beipackzettel auch digital abgerufen werden.

Beipackzettel jederzeit online abrufen:

https://www.gebrauchsinformation4-0.de/

Reisen mit Thrombose-Risiko – was muss ich beachten?

Ist dein Thrombose-Risiko eher gering, reicht es meist schon aus, alle ein bis zwei Stunden eine kurze Bewegungseinheit einzuplanen. Vor allem bei längeren Flug- oder Busreisen können auch Beinübungen während des Sitzens und Kompressionsstrümpfe helfen. Ist dein Thrombose-Risiko hoch, helfen gerinnungshemmende Medikamente. Deine Ärztin oder dein Arzt kann das Risiko für eine Thrombose einschätzen und dir gegebenenfalls passende Arzneimittel verschreiben – so bist du gut auf die Reise vorbereitet.

Ein erhöhtes Thrombose-Risiko haben Menschen, die bereits eine Thrombose hatten oder in deren Familie eine Neigung besteht. Auch bestimmte Faktoren wie eine Operation und bestimmte Vorerkrankungen erhöhen das Risiko.

Viele Krebspatientinnen und -patienten haben außerdem mit Lymphödemen zu kämpfen. Wenn du absehbar lange unterwegs bist, solltest du auf enge Kleidung, einseitige Belastung, Ringe, Armbänder und Uhren verzichten. Bei Lymphödemen in den Beinen und Füßen solltest du deine Schuhe anlassen. Sonst passen sie unter Umständen später nicht mehr.

Darf ich überhaupt fliegen?

Sowohl für Betroffene, die vor wenigen Wochen größere Operationen im Bauchraum, Brustraum oder am Kopf hatten, als auch für Menschen mit Hirntumoren oder Hirnmetastasen sind Flugreisen eventuell nicht geeignet. Ob du dennoch flugtauglich bist, kannst du in einer Praxis überprüfen lassen. Das entsprechende Attest kostet zwischen 20 und 50 Euro, die Kosten musst du selbst tragen.

Das Attest schützt dich aber auch, wenn es auf dem Flug zu einem medizinischen Zwischenfall kommt und du die entstandenen Kosten für diesen übernehmen musst. Das international einheitliche Formular für die Bestätigung der Flugreisetauglichkeit bekommt man im Reisebüro oder auf den Internetseiten der Fluggesellschaft. Die Ärztin oder der Arzt muss es ausgefüllt an den flugmedizinischen Dienst senden.

Flugzeug vor einem Wolkenpanorama in pink-grauen Farbtönen.
Selbst den Traum von der Weltreise erfüllen sich einige Krebspatientinnen und -patienten mit der richtigen Vorbereitung.
© Leio McLaren / Unsplash

Wenn du ein Stoma trägst, kannst du auf spezielle Beutel für Flüge zurückgreifen. Außerdem hilft eine Bescheinigung über das Stoma bei Fragen an den Sicherheitskontrollen. Das gilt auch für Ports, Stents und Implantate. Sie können an den Sicherheitskontrollen Alarm auslösen. Mit der entsprechenden Bescheinigung kannst du Unklarheiten schnell aus dem Weg schaffen.2

Bin ich im Ausland krankenversichert?

Wenn du einen Urlaub im Ausland planst und gesetzlich versichert bist, kannst du mit der Krankenversicherung klären, in welchen Ländern sie die Kosten für eine mögliche medizinische Behandlung direkt übernimmt. In anderen Ländern ist unter Umständen Vorauskasse üblich oder du musst die Kosten selbst tragen. Bei Privatversicherten gilt ohnehin ausschließlich der jeweilige Vertrag. Aber auch hier kannst du nachfragen, um auf der sicheren Seite zu sein.3

Unter Umständen macht es Sinn, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Sie übernimmt Kosten für Leistungen, die durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt sind, etwa für einen medizinisch notwendigen Rücktransport.  In der Regel greift der Versicherungsschutz nicht, wenn die Erkrankung bei Reiseantritt bereits bekannt ist. Deshalb solltest du im Vorfeld klären, ob und inwieweit Beschwerden im Zusammenhang mit der Krebserkrankung mitversichert sind.

Urlaub während der Behandlung

  • Urlaub von der Therapie: 
    Auch wenn du derzeit in Behandlung bist, ist in der Regel ein (Kurz-)Urlaub möglich. Kläre vorher mit dem Ärzteteam die Behandlungstermine ab, damit du keinen versäumst. Meist ist es auch möglich, vor Beginn der Therapie einen bereits gebuchten Urlaub noch anzutreten. Das kann auch noch einmal Kraft für die folgenden Wochen geben.
  • Urlaub mit Krankenschein: 
    Wenn die Reise die Genesung nicht verzögert, darfst du wegfahren, obwohl du krankgeschrieben bist. Sprich am besten mit deinem Ärzteteam, der Krankenkasse und der Chefin oder dem Chef. Wenn du Krankengeld bekommst und ins europäische Ausland reisen möchtest, ist das in der Regel kein Problem. Bei Reisen außerhalb Europas solltest du das mit der Krankenkasse klären, um die Leistung nicht zu gefährden.4

Wie bereite ich mich auf einen Notfall im Urlaub vor?

Damit du im Ernstfall medizinisch richtig versorgt werden kannst, ist es sinnvoll den Europäischen Notfallausweis dabeizuhaben. Neben persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse, liefert er auch Informationen über Blutgruppe, Schutzimpfungen, chronische Erkrankungen, Name und Dosierung der Medikamente sowie mögliche Allergien. Auch Angaben zu Personen, die im Notfall verständigt werden sollen, sind aufgeführt. Den Ausweis gibt es in verschiedenen Sprachen und ist in der Regel über deine Krankenkasse erhältlich.5

Wenn du mehr Informationen zum Thema „Reisen mit Krebs“ suchst, helfen dir folgende Links weiter:
Impfungen

Informationen zum Impfschutz im Ausland

http://www.rki.de/
Krankenversicherung

Versicherungsschutz im Ausland

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenversicherung-im-ausland.html
Reisen mit Stoma

Selbsthilfevereinigung der Stomaträger

http://www.ilco.de/

Inhaltlich geprüft: M-DE-00021972

quellen

¹ https://www.dkfz.de/de/presse/pressemitteilungen/2018/dkfz-pm-18-42k-Als-Krebspatient-auf-Reisen-hilfreiche-Tipps.php, zuletzt abgerufen am 03.04.2024.

² https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/aktuelle-themen/aktuelle-themen-2016/urlaub-als-krebspatient.html, zuletzt abgerufen am 03.04.2024.

³ https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenversicherung-im-ausland.html, zuletzt abgerufen am 03.04.2024.

⁴ https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/wer-krankengeld-bekommt-darf-dennoch-urlaub-in-der-eu-machen-38555, zuletzt abgerufen am 03.04.2024.

⁵ https://www.tk.de/techniker/unternehmensseiten/unternehmen/broschueren-und-mehr/ausweis-notfall-2013418, zuletzt abgerufen am 03.04.2024.

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