Diagnose Krebs: Mit Reha zurück in den Job
Eine Krebsbehandlung ist kräftezehrend - für den Körper und die Psyche. Um nach einer Therapie wieder zu Kräften zu kommen, kann eine Anschlussheilbehandlung, kurz Reha, helfen. In der Reha arbeitet ein ganzes Team gemeinsam daran, dass du wieder ein normales Leben führen kannst.
Diagnose – Therapie – Reha
Kerstin ist 35 Jahre alt, als ihr im Spiegel eine Veränderung der rechten Brustwarze auffällt. Sie ist schnelles Handeln gewohnt und macht direkt einen Termin mit ihrer Frauenärztin aus. Kerstins schlimmste Befürchtungen werden wahr: Die Diagnose ist Brustkrebs. Die Aggressivität des Tumors erfordert die Amputation einer Brust. Sie ist froh, dass sie nach der Therapie nicht direkt wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren muss. Ihr größter Wunsch nach der Behandlung ist es wieder einen normalen Alltag zu haben.
Wie soll ich das nur schaffen?
Gemeinsam mit einer Mitarbeiterin des Sozialen Dienstes beantragt Kerstin noch während ihres Krankenhausaufenthaltes eine Reha-Maßnahme. Nach einer Krebserkrankung fällt vielen Patientinnen und Patienten die Rückkehr in den Alltag schwer: Sie fühlen sich isoliert, sowohl körperlich als auch psychisch nicht mehr so belastbar wie früher. "Wie soll ich das nur schaffen?" fragen sich nahezu alle Krebspatientinnen und -patienten. Neben der medizinischen Belastung kommen häufig auch sozialrechtliche Fragen auf.
Onkologische Reha: Spezialisierte Reha bei Krebs
Nach einem stationären Aufenthalt kannst du eine medizinische Rehabilitation in Form der Anschlussheilbehandlung (AHB) in Anspruch nehmen. Die akute Krebstherapie kann während der Reha fortgeführt werden. Die Maßnahme soll helfen, zur Ruhe zu kommen, Kraft zu tanken und den Energiespeicher neu aufzuladen. Das Ziel ist eine körperliche und seelische Verbesserung der Lebensqualität.
Die Anschlussheilbehandlung kann bereits in der Klinik beantragt werden. Steht nach der Entlassung noch eine Bestrahlung an, kann auch das Behandlungsteam in der radiologischen Praxis eine Reha verordnen.
Bei Patientinnen und Patienten, die als geheilt gelten, bedeutet die Reha eine nachhaltige Regeneration. Bei anderen Betroffenen steht in der Reha möglichst souveräner und beschwerdearmer Umgang mit einer chronischen Krebserkrankung im Mittelpunkt. Die Reha soll nach Möglichkeit eine Pflegebedürftigkeit oder frühzeitige Verrentung abwenden. Sie ist deshalb ein erster Schritt, um an den Arbeitsplatz zurückzukehren.
Voraussetzungen für die Bewilligung einer onkologischen Reha:1
- Die entsprechende Diagnose muss vorliegen.
- Die körperlichen, seelischen, sozialen oder beruflichen Einschränkungen, die durch Krebs entstanden sind, müssen positiv zu beeinflussen sein.
- Die Erstbehandlung (Operation oder Strahlentherapie) muss abgeschlossen sein.
- Du solltest ausreichend belastbar sein, um die Reha antreten zu können.
Wer hat Anspruch?
Eine Reha-Behandlung bei der Deutschen Rentenversicherung können in der Regel nur Berufstätige beantragen. Die onkologische Reha ist eine Ausnahme: Auch wer bereits eine Rente bezieht, hat Anspruch auf eine onkologische Reha-Maßnahme.2
Wer bezahlt die Reha?
Für eine onkologische Reha kommen zwei Zeiträume in Frage: Innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der medizinischen Krebsbehandlung (Anschlussrehabilitation) oder als onkologische Reha spätestens bis zum Ende des ersten Jahres nach der Akutbehandlung erfolgen.3
Die Anschlussheilbehandlung dauert in der Regel drei Wochen. Sie kann vom deinem Behandlungsteam verlängert werden, wenn es medizinisch notwendig erscheint.
Es ist ein Unterschied, ob die Reha von deiner Krankenkasse oder von der Rentenversicherung bezahlt wird. Patientinnen und Patienten müssen für die stationäre Anschlussheilbehandlung eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro/Tag für maximal 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres leisten, wenn die Krankenkasse die Maßnahme bezahlt.
Erfolgt die Anschlussheilbehandlung auf Kosten der Deutschen Rentenversicherung, zahlen Patientinnen und Patienten für höchstens 14 Tage. Die Kosten für eine Begleitperson, Kinderbetreuung oder eine Haushaltshilfe werden unter bestimmten Umständen ebenfalls übernommen.
Die Zuzahlung ist von der jeweiligen Einkommenssituation abhängig. Viele Patientinnen und Patienten können sich ganz oder teilweise davon befreien lassen – nachfragen lohnt sich also!4
Inhaltlich geprüft: M-DE-00021971
Quellen
¹ https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Onkologische-Reha/onkologische-reha.html, zuletzt abgerufen am 02.04.2024.
² https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Onkologische-Reha/onkologische-reha.html, zuletzt abgerufen am 02.04.2024.
³ https://www.krebshilfe.de/informieren/ueber-krebs/onkologische-nachsorge/onkologische-rehabilitation/, zuletzt abgerufen am 02.04.2024.
⁴ https://www.betanet.de/anschlussheilbehandlung.html, zuletzt abgerufen am 02.04.2024.