Häusliche Krankenpflege bei Krebs: zu Hause gut versorgt
Einkaufen gehen, Essen kochen, duschen – diese und andere alltägliche Aufgaben können Menschen mit einer Krebserkrankung manchmal nicht mehr selbst stemmen. Zum Glück springt dann die häusliche Krankenpflege ein.
Eine Krebserkrankung ist geprägt von Auf und Abs: Mal ist Dein Energielevel so hoch, dass Du Bäume ausreißen könntest, ein anderes Mal fällt es Dir vielleicht schwer, überhaupt aus dem Bett zu kommen. Und in manchen Stadien der Krankheit kann es passieren, dass Du nicht in der Lage bist, Dich selbst zu versorgen – geschweige denn, etwas im Haushalt zu machen. Wenn dann die Angehörigen auch nicht helfen können, gibt es die Möglichkeit, eine häusliche Krankenpflege in Anspruch zu nehmen.1, 2
Was genau ist eine häusliche Krankenpflege?
Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (nicht zu verwechseln mit den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung). Dabei handelt es sich um eine Person, die zu Dir nach Hause kommt, Dich betreut, pflegt und den Haushalt schmeißt – kurzum: all das erledigt, wozu Du vorübergehend nicht in der Lage bist.
Wann habe ich Anspruch auf eine häusliche Krankenpflege?
Du kannst die häusliche Krankenpflege beantragen, wenn andere Haushaltsangehörige die Betreuung nicht im erforderlichen Umfang übernehmen können.
Gründe dafür können sein, dass andere Personen des Haushalts objektiv nicht in der Lage sind, Dich zu pflegen und zu versorgen. Oder aber, die Betreuung ist subjektiv nicht zumutbar oder nicht möglich – wie zum Beispiel bei Kindern oder bei Partnern, die berufstätig sind.
Zu den Voraussetzungen für den Anspruch auf eine häusliche Krankenpflege zählt außerdem:
- dass eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist
- oder sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird.
Wie beantrage ich die häusliche Krankenpflege?
Der erste Schritt liegt bei Deinem behandelnden Arzt. Dieser muss die häusliche Krankenpflege zunächst verordnen. Danach ist die Krankenkasse dran, die das Ganze noch bewilligen muss.
Was beinhaltet die häusliche Krankenpflege?
Damit Du rundum gut versorgt bist, gibt es verschiedene Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege. Dazu gehören:
- Behandlungspflege, also Maßnahmen, die aufgrund eines ärztlichen Behandlungsplans erforderlich sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, einer Verschlimmerung vorzubeugen oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Dazu zählen zum Beispiel: Verbandswechsel, Arzneimittelgaben, das Setzen von Injektionen und die Überwachung von Blutdruck oder Blutzucker
- Grundpflege, also Hilfe bei den Grundverrichtungen des täglichen Lebens, zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung, also Maßnahmen, die notwendig sind, damit Du Deinen Haushalt weiterführen kannst – zum Beispiel Einkaufen, Essenszubereitung, Wäsche waschen und Putzen.
Häusliche Krankenpflege vs. Haushaltshilfe – was sind die Unterschiede?
Bei näherer Betrachtung ist sofort erkennbar, was die häusliche Krankenpflege von der Haushaltshilfe unterscheidet. Denn in „Haushaltshilfe“ steckt lediglich das Wort „Haushalt“ drin, aber nicht die „Pflege“. Und genau das deckt sie letztlich ab: Sie bietet Hilfe bei der Weiterführung des Haushalts oder bei der Kinderbetreuung, wenn Du diese Aufgaben vorübergehend nicht selbst leisten kannst. Dabei kannst Du die Haushaltshilfe nicht nur für die Zeit eines Krankenhausaufenthalts beantragen, sondern auch während einer besonders belastenden Behandlung – zum Beispiel während einer Chemotherapie oder einer Reha-Maßnahme.
Auch bei der Haushaltshilfe gilt: Einen Anspruch hast Du dann, wenn keine andere in Deinem Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann oder wenn es dieser Person nicht zumutbar ist.
Mehr praktische Hilfe im Bürokratiedschungel mit Behörden und Krankenkassen gibt es unter dem Navigationspunkt „Unterstützung“.
Patienteninformation, aus der Broschüren-Reihe: Den Alltag trotz Krebs bewältigen
Infos zur häuslichen Krankenpflege und Haushaltshilfe
Überblick zur häuslichen Krankenpflege
Quellen
¹ https://www.bundesgesundheitsministerium.de/haushaltshilfe.html, zuletzt abgerufen am 10.12.2020