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Das K Wort - Diagnose Krebs
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Beruf

Rund um den Beruf bei Krebs – von der Diagnose bis zur Reha

Während du versuchst, nach deiner Krebsdiagnose wieder festen Boden unter die Füße zu bekommen, stehen plötzlich auch ganz praktische Job-Fragen im Raum. Hier findest du klare Antworten – damit du dich um das Wichtigste kümmern kannst: dich selbst.

Vielleicht fühlst du dich gerade, als müsstest du neben deiner Gesundheit auch noch dein ganzes Leben managen. Damit es nicht zu viel wird, gehst du am besten Schritt für Schritt vor: erst das Nötigste absichern – und danach dann die Details.   

01

Nach der Krebsdiagnose: Orientierung statt Schnellschüsse

Direkt nach der Diagnose drehen sich die Gedanken oft im Kreis. Medizinische Fragen sind schon anspruchsvoll genug – und dann kommt noch Arbeit, Geld und Organisation dazu. Hier darfst du Prioritäten setzen.

​​Eine gute Reihenfolge ist:

→ Arbeitsunfähigkeit klären
→ finanzielle Basis sichern
→ Reha und weitere Schritte planen.​ 

Zweitmeinung: Wenn du mehr Sicherheit brauchst

Nach der Krebsdiagnose wirst du von deinem Behandlungsteam über mögliche Therapieoptionen und die nächsten Schritte aufgeklärt. Fühlst du dich unsicher oder weißt nicht genau, für welche Therapie du dich entscheiden sollst, kannst du eine ​​zweite ärztliche Meinung einholen. Jede Patientin und jeder Patient hat das Recht, sich eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einzuholen – so steht es im Gesetz.1

Mini-Plan für die ersten Tage

  • Notiere dir 5–10 Fragen für dein Behandlungsteam (auch „kleine“ Fragen zählen).
  • Lege einen Ordner an (Papier oder digital): Befunde, Termine, Kontakte, Anträge.
  • Wenn du heute nur eine Sache schaffst: Arbeitgeber über Arbeitsunfähigkeit informieren (ohne Diagnose). 
02

Krankmeldung und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Was läuft digital?

Wenn du gesetzlich versichert bist, werden deine Daten als eAU digital an die Krankenkasse übermittelt; Arbeitgeber können sie dort elektronisch abrufen. Dein Unternehmen musst du aber weiterhin selbst informieren, dass du derzeit ​​​​​​​​​​​nicht arbeiten kannst. 

Wie schnell musst du dich krankmelden?

Du solltest im Betrieb sofort melden, ​​​​​​​​​​​sobald du nicht mehr arbeiten kannst. Bei mehr als drei Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit brauchst du grundsätzlich spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung – Arbeitgeber dürfen sie aber schon auch früher verlangen (z. B. ab Tag 1).2 

03

Arbeit und Krebs: Was du sagen musst – und was nicht

In der Regel musst du deine Kolleginnen und Kollegen, einschließlich Vorgesetzten oder Personalabteilung nicht über deine Diagnose informieren. Du solltest lediglich mitteilen, dass du arbeitsunfähig bist. Du darfst also Grenzen setzen und selbst entscheiden, wie offen du mit deiner Erkrankung sein möchtest.2 

Wenn dir die Worte fehlen:
Mini-Skript 

„Ich bin aktuell arbeitsunfähig und voraussichtlich bis … nicht einsatzfähig. Ich melde mich, sobald ich mehr zur Dauer sagen kann.“ 

Was ist, wenn ich weiterarbeiten möchte – zumindest ein bisschen?

Manche Menschen möchten Routine behalten, andere brauchen Abstand. Beides ist richtig. Wenn du arbeiten möchtest, kläre mit deinem Behandlungsteam, was du jetzt und in nächster Zeit beachten solltest (z. B. Infektionsschutz, Fatigue, körperliche Belastung). Dann kannst du mit deinem Arbeitgeber über Anpassungen sprechen: Homeoffice, reduzierte Stunden, andere Aufgaben oder feste Pausen. Das sind übrigens keine „Extra-Wünsche“, sondern ein sinnvoller Schutz, damit du dich nicht überforderst. 

Wer kann dich in Gesprächen unterstützen?

Je nach Arbeitsplatz kannst du dich von einer Vertrauensperson oder vom Betriebsrat unterstützen lassen. ​​​​​​​​​​Wenn du in einer Klinik behandelt wirst, hilft auch der Sozialdienst im Krankenhaus bei beruflichen und finanziellen Fragen. 

04

Finanzielle Absicherung während der Behandlung: Lohnfortzahlung, Krankengeld, Kosten

Neben den vielen Gedanken zur Diagnose, der Behandlung und der eigenen Zukunft machen Geldsorgen diese besondere Zeit oft noch belastender. Deshalb lohnt es sich, früh zu wissen, welche gesetzlichen Leistungen dir zustehen. 

Entgeltfortzahlung: In der Regel zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt bis zu sechs Wochen weiter. Anschließend bekommst du von deiner Krankenkasse Krankengeld: meistens 70 % deines Bruttogehalts (aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze – 2026 sind das 5.812,50 € pro Monat), und höchstens 90 % deines letzten Nettogehalts.  
Wichtig zu wissen: Krankengeld gibt es insgesamt maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren – die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zählt dabei mit.3,4 

Wichtig bei längeren Verläufen: Achte darauf, dass deine Arbeitsunfähigkeit lückenlos ärztlich festgestellt ist. So vermeidest du unnötige Unterbrechungen bei Zahlungen.

Die Behandlungskosten übernimmt zwar die Krankenkasse, doch für bestimmte Arzneimittel, Massagen, Atemtherapie, spezielle Hilfsmittel, Fahrtkosten oder Kosten für eine Haushaltshilfe ist ein gewisser Betrag selbst zu bezahlen – das ist die sogenannte Zuzahlung. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine Belastungsgrenze für Zuzahlungen zu Medikamenten und Verordnungen: Diese liegt bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch kranken Menschen liegt die Grenze bei 1 %. Wenn du diese Grenze erreichst, kannst du dich für den Rest des Jahres mit einem Antrag bei deiner Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.5 

Tipp:
Sammle konsequent alle Belege (auch von mitversicherten Angehörigen). ​​​​​​​Damit kannst du deine Ausgaben bei der Krankenkasse belegen.  

Wenn du selbstständig oder privat versichert bist

Wenn du ​​​​​​eine Selbständigkeit ausübst oder privat versichert bist, können Regelungen (z. B. Krankentagegeld) anders ​​​​​geregelt sein​ – je nach Vertrag. Schau am besten in deine Unterlagen oder ruf bei deiner Versicherung an, bevor finanzielle Lücken entstehen. 

05

Reha planen: Anschlussrehabilitation, Zuzahlung, Übergangsgeld

Nach dem Ende deiner ersten Behandlung oder Therapie hast du bereits einen wichtigen Teil deines Weges geschafft – darauf kannst du stolz sein. Jetzt geht es darum, deine Kräfte zu stärken und deinen Alltag Schritt für Schritt wieder aufzubauen. Nach der akuten Behandlungsphase folgt oft eine Rehabilitationsmaßnahme, kurz Reha. Viele empfinden sie als „Atempause mit Struktur“: medizinische Unterstützung, Training, Austausch – und ein realistischer Blick auf das, was in deinem Alltag wieder möglich sein wird. 

Anschlussrehabilitation (AHB): was das ist und wie lange sie dauert

Nach der akuten Krebstherapie wird häufig eine onkologische Reha empfohlen, um die Behandlungserfolge zu sichern und körperliche sowie seelische Folgen zu lindern. So individuell wie deine Krebserkrankung sind auch mögliche Nachwirkungen – deshalb ist eine onkologische Reha auf deine persönlichen Bedürfnisse abgestimmt.

Eine erkrankte Frau sitzt auf einem Gummiball und macht zusammen mit einer Therapeutin eine Übung
In der Reha kannst du wieder Kraft und Stabilität aufbauen.
© FG Trade / Getty Images

Welche Reha-Formen gibt es?

Die Anschlussrehabilitation beginnt meist wenige Tage oder Wochen nach der akuten Therapiephase und soll dich dabei unterstützen, wieder mehr Kraft und Sicherheit im Alltag zu gewinnen. Später sind weitere onkologische Nachsorgeleistungen möglich, die speziell auf Menschen mit Krebs ausgerichtet sind und dir helfen sollen, deine Arbeitskraft zu stärken und deine Möglichkeit, im Beruf zu bleiben, zu erhalten. Eine Anschlussrehabilitation kann stationär oder ganztägig ambulant stattfinden und dauert in der Regel etwa 3 Wochen (Verlängerung/Verkürzung möglich).6 

Medizinische Voraussetzungen für die Reha

Deine Diagnose muss klar vorliegen und die Erstbehandlung (z. B. Operation oder Strahlentherapie) sollte abgeschlossen sein. Die körperlichen, seelischen, sozialen oder beruflichen Einschränkungen durch deine Erkrankung müssen durch die Reha positiv beeinflussbar sein – und du solltest körperlich und mental belastbar genug dafür sein. Zusätzlich benötigst du versicherungsrechtliche Voraussetzungen, wie z. B. sechs Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung in den letzten zwei Jahren.7 

06

Zuzahlung, Krankengeld und Reha – was passiert finanziell?

Bei einer stationären Reha zahlst du in der Regel höchstens 10 Euro pro Tag zu, längstens für 42 Tage im Kalenderjahr; bei einer Anschlussrehabilitation längstens für 14 Tage. Es gibt Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten – frag dazu den Sozialdienst oder deinen Rentenversicherungsträger.8 

Wenn du vor der Reha Krankengeld bekommst, ändert sich während der medizinischen Reha oft die „Zahlstelle“: In der Regel übernimmt dann die Rentenversicherung mit ​​​dem sogenannten „Übergangsgeld“. Das klingt erstmal kompliziert – ist aber meist einfach der normale Ablauf, damit du auch in der Reha finanziell abgesichert bist. Das Übergangsgeld beträgt in der Regel 68 % deines letzten Nettoarbeitsentgelts – ​mit Kindern (Kindergeldanspruch) 75 %.9 

Nach der Reha gilt: Wenn du weiterhin arbeitsunfähig bist und die Voraussetzungen erfüllst, kann dein Krankengeld wieder weiterlaufen. Wichtig zu wissen: Die Zeit der  Reha zählt dabei mit in die maximale Krankengeld-Dauer. 4
Wenn du unsicher bist, was in deinem Fall gilt, kannst du jederzeit beim Sozialdienst in der Reha oder bei deiner Krankenkasse nachfragen. 

07

Den eigenen Weg finden

Eine Krebsdiagnose bedeutet immer einen Einschnitt im Leben – und das auf sehr unterschiedliche Weise: Für die einen ist sie eine Art Unterbrechung und vielleicht ein Zeitpunkt der Besinnung. Bei anderen wird das gesamte Leben umgekrempelt. Auch die Rückkehr in den Beruf ist daher immer eine ganz individuelle Situation. Wichtig ist daher, auf die eigenen Bedürfnisse zu hören, genau zu überlegen, was man sich zumuten möchte und bei Bedarf professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

08

Die 5 häufigsten Fragen zu Job & Krebs

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich Krebs habe?  

Nein. In der Regel musst du nur sagen, dass du arbeitsunfähig bist – nicht warum. Du darfst deine Privatsphäre schützen. Wenn du später mehr teilen möchtest (oder gar nichts), ist das komplett deine Entscheidung. 

Wie läuft das mit der Krankschreibung – und was bedeutet eAU für mich?  

Wenn du gesetzlich versichert bist, wird deine Arbeitsunfähigkeit als eAU digital an die Krankenkasse übermittelt, und dein Arbeitgeber ruft sie dort ab. Wichtig: Du musst deinen Arbeitgeber trotzdem selbst sofort informieren, dass du nicht arbeiten kannst. Den Ausdruck, den du bekommst, kannst du einfach für deine Unterlagen abheften – mehr musst du dazu oft nicht „managen“. 

Kann ich trotz Diagnose oder Behandlung weiterarbeiten – zumindest teilweise?  

Vielleicht. Und wenn die Antwort heute noch „Ich weiß es nicht“ ist, ist das auch okay. Sprich mit deinem Behandlungsteam, was realistisch ist – gerade bei Fatigue, Nebenwirkungen oder Infektionsschutz. Wenn du arbeiten möchtest, können Anpassungen helfen: zum Beispiel Homeoffice, weniger Stunden oder andere Aufgaben. Du musst dich nicht beweisen – du darfst dich schützen. 

Wie sichere ich mein Einkommen – Lohnfortzahlung oder Krankengeld?  

Meist läuft es so: Zuerst gibt es Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach – bei gesetzlich Versicherten und wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – Krankengeld. Wenn dich das gerade überfordert: Das ist normal. Krankenkasse oder Kliniksozialdienst erklären dir gerne, was in deinem Fall gilt.  

Was passiert finanziell, wenn eine Reha ansteht?  

Wenn deine Reha über die Deutsche Rentenversicherung läuft, gibt es häufig Übergangsgeld (meist 68 % vom letzten Netto, mit Kindern 75 %). Das soll dafür sorgen, dass du dich in der Reha auf das konzentrieren kannst, was zählt: wieder Kraft und Stabilität aufzubauen.

Quellen

¹ https://www.onko-portal.de/basis-informationen-krebs/diagnosemethoden/zweitmeinung-in-der-onkologie.html, zuletzt abgerufen am 16.01.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html, zuletzt abgerufen am 16.01.2026.

² https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html, zuletzt abgerufen am 16.01.2026.

³ https://www.betanet.de/entgeltfortzahlung.html, zuletzt abgerufen am 16.01.2026.

⁴ https://www.betanet.de/krankengeld.html, zuletzt abgerufen am 16.01.2026.

⁵ https://www.betanet.de/zuzahlungsbefreiung-krankenversicherung.html, zuletzt abgerufen am 16.01.2026.

⁶ https://www.krebshilfe.de/informieren/ueber-krebs/mit-krebs-leben/sozialleistungen-bei-krebserkrankungen/#c29060, zuletzt abgerufen am 16.01.2026.

⁷ https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Onkologische-Reha/onkologische-reha.html, zuletzt abgerufen am 16.01.2026.

⁸ https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2025/251001-zuzahlung-bei-rehabilitation.html, zuletzt abgerufen am 16.01.2026.

⁹ https://www.betanet.de/uebergangsgeld.html, zuletzt abgerufen am 16.01.2026.

Inhaltlich geprüft: M-DE-00030044

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