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Was ist die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Version der persönlichen Krankenakte. Sie enthält alle relevanten medizinischen Informationen einer Person. Dazu gehören beispielsweise Diagnosen, Laborergebnisse, Röntgenbilder, Medikamentenlisten und Therapien aus früheren Behandlungen in Arztpraxen oder Krankenhäusern. Die ePA soll dazu beitragen, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern, indem sie den schnellen und sicheren Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Ärztinnen und Ärzten und Gesundheitseinrichtungen ermöglicht.

In Deutschland wurde die ePA zum 1. Januar 2021 eingeführt und ist seitdem für alle gesetzlich Versicherten verfügbar. Die Nutzung ist freiwillig, und bisher nutzen nur wenige Patientinnen und Patienten die digitale Patientenakte.

Im Rahmen der aktuellen Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung soll die elektronische Patientenakte jetzt bis Ende 2024 für alle verpflichtend eingerichtet werden.1

Wenn du gesetzlich versichert bist, bekommst du die ePA automatisch, du musst sie nicht beantragen. Für Menschen, die privat krankenversichert sind, kommt die ePA voraussichtlich Ende 2023.2

Die Idee dahinter: Gesundheitseinrichtungen wie Kliniken, Apotheken, Arztpraxen und Pflegeheime sollen durch die ePA besser miteinander vernetzt werden und so schnellen Zugriff auf wichtige Daten erhalten. Man verspricht sich davon, dass beispielsweise Mehrfachuntersuchungen vermieden und Wechselwirkungen von verordneten Medikamenten entdeckt und verhindert werden.3

Die ePA für Menschen mit Krebs

Menschen mit Krebs können ihre Daten selbst einsehen und unkompliziert mit zur nächsten Ärztin oder Arzt nehmen. Sie sind besser informiert und können über den nächsten Schritt der Behandlung besser mitentscheiden.4

Die elektronische Patientenakte bringt nicht nur für Ärztinnen, Ärzte und Kliniken Vorteile mit sich, auch Patientinnen und Patienten können davon profitieren.

Zusammenfassung

Bei einem Umzug in eine andere Stadt, bei einem Wechsel des Behandlungsteams oder für Notfälle im Urlaub: Deine Daten sind jederzeit abrufbar. Zusammengefasst bedeutet das:

  • Krebspatientinnen und -patienten haben oft eine Vielzahl von medizinischen Informationen und Unterlagen, wie Laborberichte, Pathologie-Berichte, Radiologie-Berichte und Behandlungspläne. Die ePA trägt dazu bei, dass diese Informationen an einem Ort gespeichert werden.
  • Mithilfe der ePA kann die Kommunikation zwischen verschiedenen Ärztinnen, Ärzten und Fachrichtungen verbessert werden. Zum Beispiel kann eine Onkologin oder ein Onkologe schnell auf Laborergebnisse zugreifen, die von einer Pathologin oder einem Pathologen erstellt wurden.
  • Die ePA kann dazu beitragen, dass Ärztinnen und Ärzte schnell auf wichtige medizinische Informationen zugreifen und bei Bedarf Änderungen an der individuellen Behandlung vornehmen können.
  • Wenn medizinische Informationen zentral gespeichert sind, können Fachärztinnen und -ärzte auf frühere Berichte zugreifen, anstatt eine neue Diagnose zu stellen.

Insgesamt kann die ePA dazu beitragen, dass Krebspatientinnen und Krebspatienten eine koordinierte und effektive Versorgung erhalten.

Wer bestimmt über meine Daten in der ePA?

Patientinnen und Patienten müssen das Hochladen und den Zugriff auf die medizinischen Daten mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte und einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) in Arztpraxen oder Kliniken freigeben.

In der Regel bietet deine Krankenkasse auch eine App an, die du herunterladen kannst. Dort kannst du dich registrieren und erhältst deinen persönlichen Freischaltcode. Damit kannst du selbst Einblick in deine Gesundheitsakte nehmen.5

Welche Dokumente in der ePA gespeichert werden, welche nicht und welche eventuell gelöscht werden sollen, kannst du selbst bestimmen. Darüber hinaus hast du die Möglichkeit, eine medizinische Einrichtung (zum Beispiel deine Hausarztpraxis) zu berechtigen, Dokumente in deiner elektronischen Patientenakte einzusehen, einzustellen oder zu löschen. Außerdem kannst du Daten nur für einen bestimmten Zeitraum freigeben oder nur für eine festgelegte Behandlung. Gesetzlich Versicherte können auch festlegen, dass ein Arzt oder eine Ärztin etwas zur Akte hinzufügt, aber selbst nicht sehen kann, was dort bereits abgelegt ist.

© Bundesgesundheitsministerium (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientendaten-schutz-gesetz.html)

Was bedeutet die „Opt-Out Lösung“ hinsichtlich meiner ePA?

Die Opt-Out-Lösung im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte bedeutet, dass alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA erhalten, es sei denn, sie widersprechen ausdrücklich der Speicherung ihrer medizinischen Daten in der ePA. Dann wird die ePA  für dich deaktiviert.  

Kennst du schon die Petition von Yeswecan!cer zum Recht von Patientinnen und Patienten auf Datennutzung?

© yeswecan!cer

Letztendlich ist die Nutzung der ePA freiwillig und die Entscheidung, ob du sie nutzen möchtest oder nicht, liegt bei dir.

Sind meine Gesundheitsdaten in der ePA sicher?

Die Sicherheit der gespeicherten Gesundheitsdaten ist ein wichtiger Faktor, der bei der Einführung der ePA berücksichtigt wurde. Die ePA muss bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen, um die Daten vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel:

1.Zugriffskontrolle
Der Zugriff auf die ePA-Daten ist nur für berechtigte Personen möglich. Dies geschieht über ein komplexes System von Authentifizierung und Autorisierung, bei dem jede Person identifiziert und ihre Zugriffsrechte festgelegt werden.

2.Verschlüsselung
Die Datenübertragung von und zur ePA wird verschlüsselt, um sicherzustellen, dass die Daten nicht von unbefugten Personen abgefangen oder gelesen werden können.

3.Datensicherung
Die ePA-Daten werden regelmäßig gesichert, um sicherzustellen, dass sie bei einem Systemausfall oder anderen Problemen wiederhergestellt werden können.

4.Datensparsamkeit
In der ePA werden nur die notwendigen medizinischen Daten gespeichert. Es werden keine sensiblen persönlichen Daten oder Informationen gespeichert, die nicht für die medizinische Versorgung benötigt werden.

5.Datenschutz
Die ePA unterliegt den Datenschutzgesetzen und den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dies bedeutet, dass die Daten nur für bestimmte Zwecke verwendet werden dürfen und dass der Schutz der persönlichen Daten gewährleistet ist.

Inhaltlich geprüft: M-DE-00016925

quellen

¹ https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/digitalisierungsstrategie-vorgelegt-09-03-2023.html, zuletzt abgerufen am 28.03.2023.

² https://www.pkv.de/positionen/digitalisierung/, zuletzt abgerufen am 28.03.2023

³ https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Elektronische-Patientenakte-Das-sind-die-wichtigsten-Fakten,faqpatientenakte100.html, zuletzt abgerufen am 28.03.2023.

⁴ https://pharma-fakten.de/news/1037-krebsforscher-digitales-gesundheitssystem-muss-patientenzentriert-sein/, zuletzt abgerufen am 28.03.2023.

⁵ https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/interviews/interview/fas-030324-elektronische-patientenakte.html, zuletzt abgerufen am 29.03.2023

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