Papierstapel adé! Alle wichtigen Infos immer dabei mit der ePA
Behandlungen besser abstimmen und die Qualität der medizinischen Versorgung steigern – dazu soll die elektronische Patientenakte (ePA) beitragen. Erfahre, welche Vorteile es Menschen mit Krebs bringt, ihre Daten digital bündeln und sicher speichern zu können.
Was ist die ePA und welche Informationen enthält sie?
Die elektronische Patientenakte dokumentiert die persönliche Gesundheitsgeschichte.
Sie enthält alle relevanten medizinischen Informationen. Dazu gehören zum Beispiel:
Wer bestimmt über meine Daten in der ePA?
Du entscheidest selbst, welche Informationen in die elektronische Patientenakte aufgenommen werden, wer darauf zugreifen kann – und für wie lange. Verwalten kannst du deine elektronische Patientenakte in der ePA-App auf einem Computer oder mobilen Endgerät, wie einem Smartphone oder Tablet. Den Zugang erhältst du von deiner Krankenkasse. Diese kann die Inhalte deiner ePA ohne deine Zustimmung jedoch nicht einsehen.
Vorteile der elektronischen Patientenakte für Menschen mit Krebs
Neben einem Überblick über die eigene Krankengeschichte bietet die ePA auch die Möglichkeit, allen, die an der Behandlung beteiligt sind, wichtige Infos schnell und sicher zur Verfügung zu stellen.
Das kann insbesondere bei komplexer medizinischer Versorgung wie bei Krebs von Vorteil sein, bei der viele verschiedene Fachkräfte involviert sind. Indem die ePA diese leichter miteinander vernetzt, trägt sie dazu bei, dass die Behandlung besser abgestimmt werden kann, da alle entscheidenden Informationen direkt und umfassend dokumentiert vorliegen.
Denn Menschen mit Krebs haben oft eine Vielzahl an medizinischen Informationen und Unterlagen, wie Labor-, Pathologie- oder Radiologie-Berichte und Behandlungspläne. Die ePA trägt dazu bei, dass diese Informationen an einem Ort sicher gespeichert werden. Dadurch kann zum Beispiel eine Onkologin oder ein Onkologe – mit deiner Zustimmung – schnell auf Laborergebnisse zugreifen, die von einer Pathologin oder einem Pathologen erstellt wurden.
Du brauchst dir also mit der ePA zum Beispiel keine Gedanken darum zu machen, ob du alle relevanten ärztlichen Befunde vollständig dabeihast – oder gar einen Aktenordner mit all deinen Belegen bei dir haben.
Ganzheitlich bestmöglich versorgt
Durch den besseren Überblick der Gesundheitsgeschichte sowie der Behandlungsdaten aller Fachrichtungen kann die Versorgung individuell abgestimmt werden. So erleichtert die ePA beispielsweise, Vor- oder Begleiterkrankungen der Krebserkrankung zu berücksichtigen und mögliche Wechselwirkungen von Medikamenten frühzeitig zu erkennen. Auf diese Weise kann die elektronische Patientenakte auch zur Sicherheit von Patientinnen und Patienten beitragen.
Außerdem können gegebenenfalls doppelte Untersuchungen vermieden werden, was dir Zeit und zusätzliche Belastungen erspart, da sich bei Menschen mit Krebs ärztliche Termine ohnehin häufen können.2 Dadurch entsteht auch für dein Behandlungsteam weniger organisatorischer Aufwand – und ihm bleibt mehr Zeit, damit es sich auf deine Versorgung und individuellen Fragen fokussieren kann.2
Möchtest du vor dem Beginn einer Therapie eine ärztliche Zweitmeinung einholen? Auch das erleichtert die ePA, denn weder du noch dein Behandlungsteam müssen entsprechende Dokumente dafür zusammenstellen – sie liegen in deiner elektronischen Patientenakte bereits vor. Bevor du eine Krebsbehandlung beginnst, kann dir eine ärztliche Zweitmeinung Bestätigung und Sicherheit geben, die für dich bestmögliche Option auszuwählen, sodass du die Therapie zuversichtlich und bestärkt antreten kannst.
Ebenso wird die lückenlose Weiterbehandlung bei einem Wechsel zu einer anderen ärztlichen Praxis oder Klinik erleichtert.3 Das kann auch bei einem Umzug in eine andere Stadt hilfreich sein. Oder möchtest du vielleicht einen Kurztrip machen oder sogar länger in den Urlaub gehen, ohne dich vorab darum kümmern zu müssen, ob du alle notwendigen Unterlagen sicher dabeihast, sollte eine medizinische Behandlung erforderlich sein? In Zukunft soll es mit der ePA europaweit möglich sein, deinen Behandlerinnen und Behandlern Zugang zu den für sie relevanten Daten zu gewähren.
Mit der elektronischen Patientenakte hast du alle wichtigen Infos jederzeit verfügbar, wenn du sie brauchst.
Informiert mitentscheiden – leicht gemacht mit der ePA
Darüber hinaus kann die ePA auch dazu beitragen, dass Menschen mit Krebs ihre Gesundheitsdaten besser verwalten können. Denn die Inhalte deiner elektronischen Patientenakte kannst du selbst einsehen, bist dadurch umfassend informiert und kannst über die nächsten Schritte der Therapie besser mitentscheiden.
Wie bekomme ich eine elektronische Patientenakte?
Ab Anfang 2025 bekommen gesetzlich Versicherte die ePA automatisch, sofern sie der Einrichtung bei ihrer Krankenkasse nicht widersprechen. Du musst sie also nicht beantragen.
Befüllt wird sie fortlaufend durch alle, die an deiner Behandlung beteiligt sind, zum Beispiel Haus-, Fach- sowie Klinikärztinnen und -ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten über ihr Praxisverwaltungssystem oder auch deine Apotheke. Inwieweit wer auf welche Daten zugreifen oder nur ergänzen kann, bestimmst du selbst in der ePA-App.
Um Daten aus der Zeit vor 2025 in deine ePA aufzunehmen, gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:3
- Liegen dir die Unterlagen vor, kannst du sie selbst in der ePA-App hochladen (zum Beispiel eingescannte ärztliche Berichte, die du in Papierform besitzt).
- Innerhalb von 2 Jahren kannst du bei deiner Krankenkasse zweimal anfragen, jeweils bis zu 10 ältere Dokumente einzupflegen.
- Du kannst Praxen und Kliniken, bei denen du in Behandlung bist oder warst, darum bitten, ältere Dokumente einzupflegen. Verpflichtet sind diese dazu allerdings nicht und erhalten auch keine Vergütung für ihren Aufwand.
Die Sicherheit der gespeicherten Gesundheitsdaten ist ein wichtiger Faktor, der bei der Einführung der elektronischen Patientenakte berücksichtigt wurde. Die ePA muss bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen, um die Daten vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel:3,7,
- Zugriffskontrolle
Der Zugriff auf die ePA-Daten ist nur für berechtigte Personen möglich. Dies geschieht über ein komplexes System, bei dem jede Person identifiziert und ihre Zugriffsrechte festgelegt werden. - Verschlüsselung
Die Datenübertragung von und zur ePA wird verschlüsselt, um sicherzustellen, dass die Inhalte nicht von unbefugten Personen abgefangen oder gelesen werden können. - Datenschutz
Die ePA unterliegt europäischen Datenschutzregelungen. Sämtliche Inhalte der elektronischen Patientenakte werden auf deutschen Servern gespeichert und verschlüsselt, um die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.
Wie stehst du zur ePA?
Inhaltlich geprüft: M-DE-00016925
Quellen
¹ https://www.vfa.de/de/wirtschaft-politik/abcgesundheitspolitik/epa-schnell-erklaert.html, zuletzt abgerufen am 13.11.2024.
² https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-aktuell/versicherte, zuletzt abgerufen am 13.11.2024.
³ https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektronische-patientenakte-epa-digitale-patientenakte-fuer-alle-kommt-57223, zuletzt abgerufen am 13.11.2024.
⁴ https://www.krebsinformationsdienst.de/rechte/patientenakte-inhalte-und-rechtliches#c16103, zuletzt abgerufen am 13.11.2024.
⁵ https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/gesundes-leben/e-health-trends/elektronische-patientenakte, zuletzt abgerufen am 13.11.2024.
⁶ https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle, zuletzt abgerufen am 13.11.2024.
⁷ https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/, zuletzt abgerufen am 13.11.2024.
⁸ https://gesund.bund.de/die-elektronische-patientenakte#vorteile-der-epa, zuletzt abgerufen am 13.11.2024.
⁹ https://www.dekade-gegen-krebs.de/de/krebsforschung/herausforderungen-fuer-die-krebsforschung/digitalisierung/digitalisierung.html, zuletzt abgerufen am 13.11.2024.
¹⁰ https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html, zuletzt abgerufen am 13.11.204.