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Das K Wort - Diagnose Krebs
Sag Ja zum Leben!
Vorsorge

Vorsorgen für den Fall der Fälle

Hast du eine Patientenverfügung oder ein Testament?
Mit einer Krebsdiagnose verbinden wir auch das mögliche Ende des Lebens. In dieser Phase kann es helfen, wichtige Angelegenheiten zu klären. Auch in Zeiten ohne Erkrankung ist es gut, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Niemand kann wissen, was morgen ist.

Wer an Krebs erkrankt, nimmt das Leben häufig anders wahr als vorher. Die Diagnose geht oft einher mit den Gedanken an eine kräftezehrende Behandlung und auch über das Lebensende denken viele Betroffene nach.  

Plötzlich sind Gedanken daran, was passiert, wenn man nicht mehr sagen kann, wie man weiter behandelt werden möchte, oder Gedanken an das eigene Ableben gar nicht mehr so weit weg.

Wenn man sich in dieser Phase der Erkrankung befindet, haben Menschen häufig den Drang, gut vorbereitet zu sein: Für Situationen im Laufe der Behandlung, in denen man selbst vielleicht nicht mehr die Kraft hat, alles zu überblicken und zu regeln. Das ist zunächst beängstigend, weil niemand weiß, was kommen wird. Mit ein paar Vorbereitungen kannst du dir einen Überblick verschaffen und dir in Ruhe überlegen, mit wem du gerne sprechen möchtest. Oder möchtest du lieber für jemanden eine Liste hinterlegen, auf der alle deine Wünsche und Vorkehrungen notiert sind?

Diese klaren, ganz praktischen Gedanken können dabei helfen, wieder Kraft zu sammeln und sich ganz auf die Therapie zu konzentrieren.  

Klarheit für den Fall der Fälle gibt oft wieder Kraft, sich auf die Therapie zu fokussieren und mit Zuversicht und Hoffnung in kleinen Schritten voranzugehen. 

Vorsorge für die Behandlung - die Patientenverfügung

Wie möchtest du therapiert werden, wenn du vielleicht nicht mehr in der Lage bist, dich selbst zu äußern? Möchtest du mit allen lebenserhaltenden Maßnahmen behandelt werden oder erfüllt es dich eher mit Besorgnis, wie ein Leben mit eventueller Pflegebedürftigkeit für dich aussehen könnte?

Diese Fragen können nur individuell beantwortete werden. Es gibt kein richtig oder falsch: Hier zählst nur DU. 

Es kann hilfreich sein, darüber mit einer Psychoonkologin oder einem Psychoonkologen zu sprechen, um herauszufinden, was dir wichtig ist. Wenn du dir im Klaren darüber bist, was du möchtest, kannst du deine Wünsche in Form einer Patientenverfügung schriftlich festhalten.

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung für den Fall, dass du deinen Willen nicht mehr (wirksam) erklären kannst. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen. Die Patientenverfügung ist rechtlich verbindlich und darf nicht ignoriert werden. Eine notarielle Beglaubigung ist hierbei nicht erforderlich. 1

Dafür hat die Bundesregierung Hilfen in Form von Formulierungen und Textbausteinen zur Verfügung gestellt. Hausärztinnen und Hausärzte bieten manchmal gegen eine geringe Gebühr an, mit dir zusammen diese Bausteine auf dich anzupassen und deine Patientenverfügung zu erstellen. Alternativ stehen auch Sozialverbände und Hospizvereine mit kostenloser Beratung zur Seite. 

Unterstützend zu einer Patientenverfügung kannst du auch einen Brief verfassen, der deine Wertevorstellungen beschreibt. 

Das kann der erste Schritt in Richtung mehr Ruhe und Zuversicht während der Behandlung und vor schwierigen Operationen für dich sein. 

Falls du deine Angelegenheiten nicht selbst regeln kannst - Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigst du eine Vertrauensperson im Fall einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter deines Willens. Die Vertrauensperson entscheidet an deiner Stelle. Das kann jemand aus deiner Familie sein, deine Partnerin, dein Partner, beste Freundin oder bester Freund – eben der Mensch, der deine Interessen kennt und in deinem Sinne durchsetzen wird.

Diese Vertrauensperson kann beispielsweise eine große Hilfe im Kontakt und Austausch mit Behörden, bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises oder einer Reha-Maßnahme sein. Eine Vorsorgevollmacht ist in verschiedene Kategorien unterteilt – du kannst auswählen, für welche Themen genau die Vorsorgevollmacht gelten soll. Wenn du mehrere Vertrauenspersonen benennen möchtest, solltest du Personen wählen, die sich gut verstehen und in schwierigen Situationen gemeinsam in deinem Sinne entscheiden können.  

Manche Menschen möchten diese Entscheidungen den Angehörigen nicht zumuten oder es fällt ihnen schwer jemanden zu benennen. Dann stehen ebenfalls Betreuungsvereine beratend und mit Vertretungspersonen zur Seite. 

Wir geben dir hier einen groben Überblick, was du in den einzelnen Kategorien festlegen kannst. 

Du kannst bestimmte Aufzählungen in dieser Kategorie ankreuzen und damit Menschen individuell bevollmächtigen.

Die Patientenverfügung kannst du dann im Vorfeld einer akuten Behandlung auf der Station hinterlegen – so weiß dein Ärzteteam, an wen es sich wenden muss, solltest du wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können.

Patientenverfügung und Vollmachten

Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit

  • Darf deine Bevollmächtigte/dein Bevollmächtigter für dich über Pflege und Behandlung entscheiden, deine Krankenunterlagen einsehen und deine Patientenverfügung und an Dritte (Behandlungsteam) weitergeben? 

Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten

  • Darf deine Vertreterin/dein Vertreter in deinem Namen alle Rechte deines Mietvertrages wahrnehmen und über deinen Aufenthalt bestimmen? 

Behörden

  • Darf deine Vertreterin/dein Vertreter dich bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern vertreten und datenschutzrechtliche Einwilligung eingehen? 

Vermögenssorge

  • Darf deine Vertreterin/dein Vertreter deine Konten verwalten, in deinem Namen Willenserklärungen eingehen oder Schenkungen aussprechen?

Post und Fernmeldeverkehr

  • Darf dein deine Vertreterin/dein Vertreter für dich Post entgegennehmen, öffnen und lesen? 

Vertretung vor Gericht

  • Möchtest du, dass deine Vertreterin/dein Vertreter für dich ein Verfahren einleitet oder dich vor Gericht vertreten kann?

Untervollmacht

  • Darf deine Bevollmächtigte/ Bevollmächtigter in deinem Namen eine Vollmacht für ein Thema, in dem er sich vielleicht  nicht so auskennt, ausstellen? 

Betreuungsverfügung

  • Sollte eine rechtliche Vertretung/ ein rechtlicher Vertreter nötig sein, kannst du mit einem Ja oder Nein bestimmen, ob deine Vertrauensperson auch diese Aufgabe von übernehmen soll.

Geltung über den Tod hinaus

  • Deine Bevollmächtigte/ dein Bevollmächtigter kümmert sich auch nach deinem Ableben um alle vorher bejahten Punkte. 

Weitere Regelungen

  • Hier könnt ihr in einem Freifeld noch zusätzliche Regelungen treffen.

Um es deiner bevollmächtigten Vertrauensperson ein wenig leichter zu machen, solltest du alle wichtigen Unterlagen an einem sicheren Ort aufbewahren, den sie auch kennt. Eine Liste der Verträge hilft auch dabei, einen Überblick zu bekommen, für welche Themen du jemanden bevollmächtigen möchtest.

Wichtige Unterlagen deponieren:

  • Alle Ärztinnen und Ärzte mit Kontakt & Unterlagen
  • Alle Konten (Zugangsdaten zu Depot, Giro-, Spar- und Anlagekonten) 
  • Unterlagen zu Vermögenswerten, Wertgegenständen und Verbindlichkeiten (Kredite)
  • Verträge zu allen Versicherungen
  • Alle sonstigen Vertreterinnen und Vertreter mit Kontakten (Anwalt, Versicherungsberater etc.) 
  • Alle Behördenkontakte mit Identifikationsnummern (Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegeversicherung, Finanzamt, Sozialversicherung
  • Verträge und Mitgliedschaften (Wohnungsmiete, Daueraufträge, Zeitschriften, Handy, Internet)
  • Handy-PIN, Computerpasswörter
  • Digitale Konten (Facebook, Instagram etc.)

Zu all diesen Punkten kannst du genau festhalten, was geschehen soll.  Beispiel Social Media Accounts: Sollen sie im Falle deines Todes einfach nur gelöscht werden oder möchtest du eine letzte Nachricht an alle senden? Oder genaue Vorstellungen zu deiner Bestattung: Freunde und Angehörige werden froh sein, wenn sie alles so arrangieren können, wie du es dir vorgestellt hast.

Deine Bevollmächtigte oder dein Bevollmächtigter unterschreibt die Vorsorgevollmacht mit den angehefteten Zusätzen und verwahrt sie sicher auf. Im Falle der Fälle kann die bevollmächtigte Person das Dokument vorweisen und in deinem Namen handeln.

Es lohnt sich, die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht alle 2-3 Jahre anzusehen und eventuell zu aktualisieren. Lebensumstände können sich ändern und somit auch deine Wertevorstellung und Vertrauenspersonen.

Vorsorge für das Lebensende - das Testament

Die Vorsorgevollmacht kann so festgelegt werden, dass die benannte Person während deiner Behandlung für dich agiert oder zusätzlich nach deinem Ableben.

Wenn du für den Fall der Fälle deine Wünsche erstmal noch für dich behalten möchtest, kannst du ein Testament erstellen und dort deine Angelegenheiten schriftlich festlegen.
Ein Testament kann ohne Anwalt oder Notar erstellt werden, solange

  • es handschriftlich und lesbar verfasst ist,
  • mit der Orts- und Datumsangabe sowie
  • mit einer eindeutigen Überschrift („Testament“) versehen ist
  • und am Ende mit deinem vollen Namen unterschrieben ist.

Dann ist das Testament als privates Testament gültig.

Unterstützung bieten auch Anwälte, Notare und Vereine, um mit klaren und detaillierten Formulierungen Fehlinterpretationen auszuschließen. Sie können ein rechtskräftiges Dokument für dich erstellen. 

Jetzt hast du Zeit und Energie, dich ganz auf deine Behandlung zu konzentrieren. Und wenn am Ende nichts davon eingesetzt werden muss, bleibt das gute Gefühl, vorgesorgt zu haben - ein Leben lang.

Inhaltlich geprüft: M-DE-00018976

Quellen

¹ https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung.html, zuletzt abgerufen am 29.09.2023.

² https://www.bmj.de/DE/themen/vorsorge_betreuungsrecht/vorsorgevollmacht/vorsorgevollmacht_node.html, zuletzt abgerufen am 29.09.2023.

³ https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Betreuungsrecht.pdf?__blob=publicationFille, abgerufen zuletzt am 29.09.2023.

⁴ https://www.justiz.nrw/BS/lebenslagen/familie/Nachlassverfahren/gewillk_Erbfolge_2/index.php, zuletzt abgerufen am 29.09.2023.

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